Der Schülerrat



Zum Teil bereits ab Klassenstufe 5 erwerben unsere Schülerinnen und Schüler  als Klassensprecherin oder Klassensprecher in ihrer Klasse demokratisches Bewusstsein, soziale Kompetenz und üben sich in der Kommunikation. Sie erfahren, wie man angemessen diskutiert, Kompromisse schließt und Kritik verkraftet. Die gewählten Klassensprecher der Klassen bilden für ein Schuljahr den Schülerrat unserer Schule. In Zusammenkünften des Schülerrats werden u.a. Themen des Unterrichts und Regeln des Zusammenlebens besprochen, Schulfeste vorbereitet, aber auch allgemeine soziale Konflikte gelöst. Die Schülerinnen und Schüler lernen einen Standpunkt zu entwickeln und zu verteidigen, andere Meinungen anzuhören und zu akzeptieren. Sie tragen mit dieser Kompetenz zum guten Klima in ihrer Klasse bei. Einige Vertreterinnen und Vertreter des Schülerrats gehören zum Gremium der Gesamtkonferenz.



Der Schulelternrat



Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft.Die Klassenelternvertretung ist das demokratisch, in der ersten Elternversammlung eines Schuljahres für in der Regel zwei Jahre gewählte Gremium, das die Interessen einer Klassenelternschaft vertritt. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat ist wie die Klassenelternschaft ein unabhängiges, von den Erziehungsberechtigten selbst gewähltes Gremium. Der Schulelternrat entsendet stimmberechtigte Mitglieder in die Gesamtkonferenz.

Schwerpunktaufgabe des Schulelternrats ist insbesondere die Erörterung von schulischen Fragen. Vertreterinnen und Vertreter dieses Gremiums unterstützen uns regelmäßig bei Schulveranstaltungen und Projekten. Der Schulelternrat besteht aus dem Vorsitz und dessen Stellvertretung. Die Amtsperiode beträgt in der Regel jeweils zwei Jahre.




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